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Clause de réserve de propriété
Il est expressément convenu que : -Toutes les marchandises qui seront vendues par la société CTS, resteront sa propriété jusqu’à ce que le client en ait payé intégralement le prix fixé, même en cas d'octroi de délai de paiement. -Au cas où le règlement devrait intervenir par effet de commerce, le transfert de propriété au profit du client ne se réalisera qu’après le paiement effectif du dit effet. -La société CTS pourra appliquer ses droits au titre de la présente clause de réserve de propriété pour l'une quelconque de ses créances, sur la totalité de ses produits que le client détiendra, ces derniers étant présumés être ceux impayés. -La société CTS pourra donc les reprendre ou les revendiquer en dédommagement de toutes ses factures impayées sans préjudice de son droit de résolution des ventes en cours. -Néanmoins, CTS autorise le client, dès réception, à procéder à toutes opérations de transformation ou de ventes afférentes à ces marchandises, étant expressément convenu que, même dans ce cas, CTS conserve le droit de les revendiquer en quelque état et en quelques mains qu’elles se trouvent. -En cas d'ouverture d'une procédure collective, les dispositions de l'article L.624-16 du code commerce seront appliquées. -A compter de la livraison, le client est dépositaire et gardien des marchandises ; en conséquence il supportera les risques conformément aux dispositions de l'article 1138, alinéa 2 du Code civil.
Unterschrift und Firmenstempel
Nach dem Absenden dieses Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit einer PDF-Datei mit allen Antworten. Bitte senden Sie es per E-Mail an uns zurück, unterschrieben und abgestempelt hier:
VERKAUFBEDIGUNGEN 1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der CCI Eurolam GmbH werden Inhalt des Kaufvertrages. Sie gelten für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von §14 BGB sind.
Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
2. Angebote
Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Ändert sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unser Preis für gleiche Waren allgemein, gilt der neue Preis. Die Preiserhöhung teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Widerspricht er der Preiserhöhung binnen einer Woche nach Empfang der Mitteilung, können wir vom Vertrag zurücktreten oder zum ursprünglich vereinbarten Preis liefern. Unsere Entscheidung geben wir dem Kunden un¬verzüglich bekannt. Im Falle des Rücktritts sind weitere Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Sukzessivlieferverträgen für die noch nicht gelieferten Mengen.
4. Lieferzeiten
Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich. In Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine sind als vernünftig geplante Liefertermine anzusehen; sie sind nur ver-bindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als feste Liefertermine zugesagt wurden. Lieferfristen beginnen erst mit Eingang bei uns und nach gegebenenfalls erforderlicher Klarstellung aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk oder Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Sollte eine Lieferung nicht fristgerecht erfolgen, kann der Kunde vom Vertrag zurück-treten, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos verstrichen ist.
Lässt sich ein Liefertermin infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände (z.B. Na¬tur-katastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampf, Untergang der Ware) bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit sich solche Hindernisse nachweislich auf die Fertig-stellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes auswirken. Die vorbezeichneten Um-stände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vor-liegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mit. Dauern die Lieferhindernisse sechs Monate nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Überschreitung der Lieferfrist sind aus-geschlossen.
5. Aufträge auf Abruf
Bei Aufträgen auf Abruf gilt jede Teilsendung rechtlich als ein selbständiges Geschäft für sich. Für die Erledigung eines Abrufauftrages ist uns eine angemessene Frist einzu-räumen.
6. Versand und Gefahr
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in jedem Fall mit Verlassen des Werkes oder Lagers auf den Kunden über. Bei vom Kun¬den zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mit¬teilung der Versandbereitschaft über. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet der Gewährleistungsrechte (Ziffer 12) entgegenzunehmen.
7. Verpackung
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich festgelegt, ausschließlich Verpackung. Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zu-rückgenommen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen
Ware, bei deren Herstellung die endgültige Ausbringung nicht präzise zu übersehen ist, dürfen wir mit einer Abweichung von plus oder minus 10% der Bestellmenge unter ent¬sprechender Berechnung liefern. Das gilt auch für einzelne Teilmengen.
9. Zahlung
Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Schecks werden zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt endgültiger Gutschrift angenommen. Sonstige Zahlungsarten bedürfen vorheriger ausdrücklicher Vereinba-rung, insbesondere, wenn sie erfüllungshalber gelten sollen.
Alle Zahlungskosten trägt der Kunde.
Bei Zielüberschreitung (Zahlungseingang erst 30 Tage nach Rechnungsdatum) sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Zinsen von jährlich 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) ab Eintritt der Zielüberschreitung zu verlangen. Für den Verzugsfall behalten wir uns im Übrigen alle gesetzlichen Rechte vor.
Bei Nichteinlösung von Schecks, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung eines in-solvenzrechtlichen Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen gegen den be-treffenden Kunden sofort fällig.
Gegen unsere Zahlungsforderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt trotz Zahlung bis zur Einlösung eines von uns im Zusam-menhang mit einer Warenlieferung begebenen oder akzeptierten Wechsels bestehen. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Er tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiter-veräußerung gegen seinen Abnehmer oder andere Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderungen bleibt er auch nach Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt, doch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändi-gen und die Schuldner von der Abtretung zu verständigen.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für uns vor. Wird sie mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehalts-ware. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir jederzeit zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Rücknahme sowie in der Pfändung von Gegenständen durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur vor, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. Der Be¬steller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus die-sen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unver-züglich schriftlich zu benachrichtigen. Er darf mit seinen Abnehmern keine Abreden treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen könnten.
Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, erlöschen die weitergehenden Sicherheiten in der Weise, dass von dem Erlöschen die jeweils ältesten Sicherheiten betroffen sind.
11. Mängelrügen
Der Kunde muss die Ware nach Empfang unverzüglich untersuchen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich nach Empfang, andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht frist- und formgerechter Mitteilung gilt die Lieferung als insgesamt genehmigt. Bei ordnungsgemäßer Rüge richtet sich unsere Gewährleistung nach Ziffer 12.
12. Gewährleistung
Wir leisten für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht das Gesetz zwingend längere Gewährleistungsfristen vor¬schreibt.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der von uns gelieferten Ware sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt und setzen voraus, dass der Kunde seinen ge¬setzlichen Untersuchungs- und Prüfungsobliegenheiten nachgekommen ist, uns eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige übermittelt hat und die Ware unver-ändert in der ursprünglichen Umschließung vorhanden ist.
Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungsversuche schließen die Gewährleis-tung aus.
Die Ware darf nur an uns zurück gesandt werden, wenn wir den Kunden dazu aufge-fordert oder der Rücksendung zuvor zugestimmt haben.
Wir tragen die zur Nacherfüllung erforderlichen Kosten bis zu einem Betrag, der 20% des Kaufpreises nicht übersteigt. Die dem Kunden entstandenen Kosten sind nachzu-weisen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so sind die Ansprüche des Kunden, soweit gesetzlich zu¬lässig, auf Minderung sowie nach seiner Wahl Rücktritt hinsichtlich der betroffenen ge¬lieferten Ware beschränkt.
Für Fremderzeugnisse aus Zulieferungen von dritter Stelle leisten wir Gewähr nur im Rahmen der Gewährleistung unserer Lieferanten.
Die bei etwaigen Besichtigungen infolge von Beanstandungen entstehenden Kosten für Reisen, Untersuchungen und dergleichen trägt der unterliegende Teil.
Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist die fristgerechte Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertrags- und insbesondere Zahlungspflichten.
Bei Materialien, die aufgrund ihrer Eigenschaft ein Verfallsdatum haben, erlischt unsere Gewährleistung, wenn sie nach dem auf der Kartonage angegebenen Verfallsdatum ver¬arbeitet werden.
Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
13. Schadensersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden - auch außervertraglicher Art - sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits, auch unserer leitenden Angestellten und an¬derer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.
Für mittelbare sowie für zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn ein grobes Verschulden unserseits oder eines unserer leitenden Angestellten vorliegt.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Le¬bens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
14. Matrizen, Modelle, Werkzeuge
Matrizen, Press- und Schneidwerkzeuge sowie sonstige zur Ausführung des Auftrages besonders anzufertigende Werkzeuge werden dem Kunden bei Lieferung der Freiga-bemuster in Rechnung gestellt und sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sie blei-ben jedoch unser Eigentum. Die Werkzeuge werden von uns für Nachbestellungen aufbewahrt, jedoch sind wir dazu nicht über einen Zeitraum von zwei Jahren nach der letzten Bestellung hinaus verpflichtet.
15. Allgemeines
Die Rechte des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sind nicht übertrag-bar.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksam-keit der übrigen Bestimmungen nicht.
Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Seiten und Gerichtsstand ist Offenbach. Das gilt auch für Scheckklagen. Jedoch können wir den Kunden auch bei einem sonst nach dem Gesetz zuständigen Gericht verklagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Dreieich, den 02.01.2014, CCI Eurolam GmbH
Bei der ersten Bestellung muss die Zahlung per Banküberweisung vor dem Versand erfolgen. Nach dieser ersten Bestellung werden Ihre Zahlungsbedingungen mit dem Vertriebskontakt unserer Kreditversicherung abgestimmt.